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   BGH, 12.07.2022 - 6 StR 237/22   

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https://dejure.org/2022,20394
BGH, 12.07.2022 - 6 StR 237/22 (https://dejure.org/2022,20394)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2022 - 6 StR 237/22 (https://dejure.org/2022,20394)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 6 StR 237/22 (https://dejure.org/2022,20394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen: kein Handeltreiben)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 30a Abs. 2 BtMG, § 337 Abs. 1 StPO, § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als unselbständiger Teilakt des bewaffneten Handeltreibens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als unselbständiger Teilakt des bewaffneten Handeltreibens

  • rechtsportal.de

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als unselbständiger Teilakt des bewaffneten Handeltreibens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abgabe an Minderjährige; Überlassen;

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 237/22
    Anderenfalls ist die Einfuhr in nicht geringer Menge unselbständiger Teilakt des bewaffneten Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2002 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679; Beschlüsse vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01; vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 237/22
    Anderenfalls ist die Einfuhr in nicht geringer Menge unselbständiger Teilakt des bewaffneten Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2002 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679; Beschlüsse vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01; vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13

    Bewaffnete unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 237/22
    Anderenfalls ist die Einfuhr in nicht geringer Menge unselbständiger Teilakt des bewaffneten Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2002 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679; Beschlüsse vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01; vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 09.01.1997 - 1 StR 750/96

    Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln" - Voraussetzungen der Annahme

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - 6 StR 237/22
    Eine andere Beurteilung ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Angeklagte nicht bereits beim Erwerb, sondern erst bei der Einfuhr eine "Waffe" bei sich führte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1997 - 1 StR 750/96, NStZ-RR 1997, 144 f.).
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